Vom 22. bis 31. August 2014 findet in Brunnen/SZ erstmals die Windweek statt. Während elf Tagen wird im Vierwaldstätter- und Urnersee um diverse Trophäen gesegelt. Eröffnet wurde der Anlass mit einem dreitägigen Event an Land, wo diverse Attraktionen zum Zuschauen und Mitmachen angeboten wurden. Leider war das Wetter nicht optimal und die Veranstalter hatten auch mit anderen Problemen zu kämpfen, die wiederum die Zuschauer verärgerten. Hier sehen Sie die Highlights vom 23. und 24. August in Bild und Video:
Die Windweek als Ziel, den Segelsport den Menschen näher zu bringen
Vor allem das Blobbing, bei dem man auf einem grossen Luftkissen sitzend nach der Landung von Turmspringern auf ebendiesem Kissen in die Luft geschleudert wird, erfreute sich bei Teilnehmern und Zuschauern grosser Beliebtheit. Auch das Flyboard sorgte für Aufsehen, auch weil es durch den Wasserstrahl-Rückstosses eines Jetskis angetrieben wird, einem Gefährt, das in der Schweiz in seiner Originalkonfiguration verboten ist.
Mehrere Regatten als sportliche Höhepunkte der Windweek
Die Organisatoren als Spielball der Beteiligten
Leider konnten sich die Organisatoren gemäss eigenen Angaben nicht immer auf die Engagierten verlassen: Die angekündigte Punktlandung dreier Gleitschirmflieger musste abgesagt werden, weil diese während der ganzen Woche nicht erreicht werden konnten. Der Start und die Landung des Wasserflugzeugs wurde ohne Ankündigung im Internet oder in sozialen Medien um eine halbe Stunde vorverschoben, da der Pilot kurzfristig seine Pläne geändert hatte. Auf Nachfrage bei den Veranstaltern versprechen diese, solche Ärgernisse bei künftigen Austragungen vermeiden zu wollen und vor allem auch die Kommunikation zu verbessern.
Bilderstrecke Aufbau
Am Freitag, 22. August, wurde wenige Stunden vor der Eröffnung noch der letzte Schliff an den Anlagen vorgenommen:
Bilderstrecke Highlights vom 23. und 24. August
Videos
Die Nauenfahrt Marina Fallenbach–Föhnhafen im Video:
CaboRuivoTV-Beitrag über die Windweek Brunnen:
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Die Fotos befinden sich in urheberrechtlichem Eigentum von Daniel Wachter. Zuwiderhandlung wird geahndet
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