Der US-Filehoster Megaupload beziehungsweise dessen Domain megaupload.com ist von der US-amerikanischen Justiz gesperrt worden. Der Vorwurf lautet: Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material. Die Aktion könnte auch als Reaktion auf die Protestwellen gegen die geplanten US-Urheberrechtsgesetze ausgeführt worden sein.
Download in den meisten Ländern illegal
Für die Justiz vollzieht Megaupload illegale Geschäfte, da der Hoster urheberrechtlich geschütztes Material auf seinen Servern lagert, dass von jedermann heruntergeladen werden kann. So soll der Hoster Schaden von 500 Millionen US-Dollar verursacht haben. Aus diesem Grund wurde auf staatlichen Beschluss hin Megaupload vom Netz genommen, sowie Gründer Kim Schmitz alias Kim Dotcom zusammen mit drei weiteren Personen inhaftiert. Der Film- und Musikindustrie ist dies ein Dorn im Auge – da ihnen so Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Während in den meisten Staaten der Erde sowohl das Hoch-, wie auch das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Dateien verboten ist, ist in der Schweiz zumindest das Herunterladen erlaubt, so lange die Werke für den Eigengebrauch verwendet werden. Heimtückisch ist nur, dass bei einigen so genannten Downloadtools – vor allem bei Torrent-Software – beim Herunterladen von Dateien gleichzeitig von der Festplatte des Users Werke hochgeladen werden, ohne dass dieser etwas davon bemerkt. So landet man schnell in der Illegalität – wer also kostenlos herunterlädt, kann in diese Falle tappen. Also Vorsicht!
Die Megaupload-Abschaltung wird wohl ähnliche Wellen werfen wie diejenige des Online-Filmstream-Portals kino.to im vergangenen Jahr. Auch dort hatten Schweizer Konsumenten gemäss der Rechtslage nichts zu befürchten.
Tagesschau vom 20.01.2012
Beitrag der SF Tagesschau zur Megaupload-Razzia
Piraterie gegen Monopolisten
Die Schweiz ist der einzige Staat, in dem Gesetzesvorstösse der Musik- und Filmindustrie zur Illegalisierung von Downloads abgeschmettert werden. Der Grund für die Beliebtheit des Herunterladens liegt bei den überteuerten Preisen von CDs und DVDs. Viele Menschen ziehen es vor, bei kleineren Künstlern die Werke zu kaufen, da diese das Geld benötigen, während die Publikationen weltweit erfolgreicher Akteure im Netz gesogen werden.
Befürworter der Web-Piraterie argumentieren deshalb mit dem Monopolismus der Film- und Musikindustrie und sagen, dass bei einem Verbot sicher nicht die Werke im Laden erworben werden, sondern einfach links liegen gelassen werden.
Eine rechtliche Grauzone ist übrigens YouTube, wo es auch schon Rechtsstreits zwischen Plattenfirmen und der Videoplattform gegeben hat, da auf dieser urheberrechtlich geschützte Musikvideos ohne Einverständnis des Unternehmens hochgeladen wurden.
Rache an Wikipedia und Co?
Wenn man die Mitteilungen so durchliest, so hegt sich in einem der Verdacht, dass die Sperre von Megaupload eine Retourkutsche gegen den Boykott von Wikipedia, Google und anderen bekannten Websites gegen die vom US-amerikanischen Kongress in Washington D.C. geplanten Urheberrechtsgesetze darstellt. Mit Deaktivierungen und schwarzen Banner haben die Seiten gegen die Einführung der Gesetze SOPA (Repräsentantenhaus-Entwurf) und PIPA (Senatsvorschlag) protestiert. Die englischsprachige Wikipedia wurde beispielsweise mittwochs für 24 Stunden vom Netz genommen, um gegen diese von republikanischer Seite eingereichten Gesetzesentwürfe zu protestieren. Die Initianten sehen eine Einschränkung der persönlichen Freiheit und eine Zensur in den Gesetzen, da Google, Yahoo und Co. Beispielsweise verpflichtet werden, Suchergebnisse mit Hinweisen auf illegale Downloads nicht mehr erscheinen zu lassen.
Die Aktion hatte übrigens Erfolg – die Zustimmung schwindet, US-Präsident Obama hat verkündet, notfalls die Gesetze mit seinem Vetorecht bachab zu schicken.
Anonymous holt zum Gegenschlag aus
Als konsequente Reaktion auf die Vorgehensweise der Justizbehörden hat die Hackercombo Anonymous zum Rundumschlag ausgeholt und einige Behördenseiten lahmgelegt. Auf ihrem Twitter-Account haben Anonymous verkündet, dass Megaupload bald mit einer neuen Domain – megaupload.bz – reaktiviert wird.
Vorsicht vor Phishing-Betrügern!
Aktuell ist Vorsicht vor Phishing-Betrügern zu bewahren, die mithilfe einer Nachahmerseite versuchen werden, Kunden für ihre Zwecke zu vereinnahmen. Angeblich wurde vom FBI – das den finalen Schritt ausgeführt hat – nur die Domain megaupload.com gesperrt, über die IP-Adresse 109.236.83.66 sei das Portal jedoch noch erreichbar, sofern man den angeblichen Besitzern, die sich auf dieser Seite geäussert haben, glaubt. Jedoch ist es absolut unklar, ob hinter dieser Seite nicht ebenfalls Betrüger stehen. Sie warnen zwar vor Internet-Kriminellen, wohl aber nur, um seriös zu wirken. Ich rate deshalb, keine der so genannten Nachfolgeseiten, geschweige denn die oben genannte IP aufzurufen.
Was sind Hoster?
Hoster wie Megaupload oder auch das in Cham/ZG domizilierte Unternehmen Rapidshare, sind Anbieter von virtuellen Speicher, bei denen mehrere Menschen Zugriff auf die Dateien haben. Ist beispielsweise eine Datei zu gross für den Versand per E-Mail, so kann die betreffende Datei auf den Server des Hosters geladen werden und der vorgesehene Empfänger kann mit einem Link zum Herunterladen bedacht werden. An und für sich eine legale Geschäftstätigkeit, offensichtlich aber, dass so etwas einfach für andere Zwecke benötigt werden kann.
Der Fall von Megaupload zieht Wellen, schon deshalb, weil der Geschäftsführer des Hosters gemäss der eigenen Website US-Musikproduzent Swizz Beatz ist, der aus Hochglanzpostillen vor allem als Ehemann von R&B-Sängerin Alisha Keys bekannt ist. Swizz Beatz steht jedoch nicht auf der Anklageschrift.
Ist dies ein wirklicher Schlag gegen den illegalen Download?
Nein, gewiss nicht. Das Entsetzen in der Online-Community über die Abschaltung von Megaupload ist zur Zeit zwar gross, wird mittel- und langfristig keine Folgen haben – denn andere Hoster wie Rapidshare werden davon profitieren, genauso wie x neu aufgeschaltete Seiten, die sich alle damit profilieren, offizieller Nachfolger Megauploads zu sein. Man erinnere sich an den Fall kino.to, die Seite hat mittlerweile einen ebenbürtigen Nachfolger gefunden…
Siehe auch